1. Wer diese Bedingungen verwendet
GOTTSCHLING Immobilien GmbH
Gemarkenstraße 37
45147 Essen
Geschäftsführer: Christian Gottschling
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 26807.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE303668630.
Uns ist die Erlaubnis nach § 34c Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO) erteilt worden. Erteilt hat sie die Stadt Essen. Die Stadt Essen ist damit auch unsere zuständige Aufsichtsbehörde. Für uns gelten die berufsrechtlichen Regelungen des § 34c GewO und der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
Alle weiteren Pflichtangaben stehen im Impressum.
Wer dahintersteht: Christian Gottschling, Immobilienmakler.
2. Wofür diese Bedingungen gelten
Diese Bedingungen gelten für Maklerverträge, die wir mit dir über den Nachweis oder die Vermittlung von Immobilien schließen. Das betrifft Kauf, Verkauf, Vermietung und Anmietung.
Diese Bedingungen werden Teil eines Vertrags, wenn wir dich bei Vertragsschluss auf sie hinweisen, du ihren Inhalt zur Kenntnis nehmen kannst und du mit ihrer Geltung einverstanden bist.
Was im Maklerauftrag abweichend vereinbart ist, geht diesen Bedingungen vor.
Verbraucher ist, wer den Vertrag zu Zwecken schließt, die überwiegend weder der gewerblichen noch der selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer dabei in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
3. Wie ein Maklervertrag zustande kommt
Eine Anfrage über diese Website, die Anforderung eines Exposés oder die Teilnahme an einer Besichtigung begründen für sich genommen keinen Maklervertrag. Aus ihnen entsteht keine Zahlungspflicht.
Ein Maklervertrag kommt erst zustande, wenn wir uns mit dir ausdrücklich darüber einigen.
Ein Maklervertrag über den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus bedarf der Textform (§ 656a BGB). Eine E-Mail genügt dafür, ein Telefonat nicht.
Auch ein Vermittlungsvertrag über Wohnraum bedarf der Textform (§ 2 Absatz 1 Satz 2 Wohnungsvermittlungsgesetz).
4. Was wir für dich tun
Wir weisen dir die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags nach oder wir vermitteln diesen Vertrag (§ 652 BGB).
Welche Leistungen wir im Einzelnen übernehmen, steht im Maklerauftrag. Zusagen, die wir dir darüber hinaus machen, bleiben davon unberührt. Das gilt insbesondere für die Leistungsgarantie, die wir auf dieser Website geben.
5. Wann ein Courtageanspruch entsteht
Wir haben nur dann Anspruch auf eine Courtage, wenn der Vertrag infolge unseres Nachweises oder infolge unserer Vermittlung zustande kommt (§ 652 Absatz 1 Satz 1 BGB).
Kommt kein Vertrag zustande, entsteht kein Courtageanspruch.
Wird der Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen, entsteht der Anspruch erst, wenn die Bedingung eintritt (§ 652 Absatz 1 Satz 2 BGB).
6. Wie hoch die Courtage beim Verkauf ist
Wohnungen und Einfamilienhäuser. Die Courtage beträgt 3 Prozent des beurkundeten Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Beim derzeitigen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent sind das 3,57 Prozent inklusive Umsatzsteuer. Diesen Satz zahlt jede Seite: der Käufer 3,57 Prozent und der Verkäufer 3,57 Prozent.
Kapitalanlagen. Bei Grundstücken und Mehrfamilienhäusern beträgt die Courtage 4 Prozent des beurkundeten Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, derzeit also 4,76 Prozent inklusive Umsatzsteuer. Diese Courtage zahlt ausschließlich der Käufer. Der Verkäufer zahlt keine Courtage.
Das Teilungsgebot. Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher gilt ein Teilungsgebot. Lassen wir uns von beiden Seiten eine Courtage versprechen, müssen sich beide Seiten in gleicher Höhe verpflichten (§§ 656b, 656c BGB). Unsere Sätze halten das ein. Erlassen wir einer Seite die Courtage ganz oder teilweise, wirkt das in gleichem Umfang auch für die andere Seite.
Wenn nur eine Seite uns beauftragt hat. Auch dieser Fall betrifft den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher. Hat nur eine Seite einen Maklervertrag mit uns geschlossen, kann die andere Seite höchstens zur Erstattung des gleichen Betrages verpflichtet werden. Fällig wird dieser Anspruch erst, wenn die beauftragende Seite ihre Courtage gezahlt hat und das nachgewiesen ist (§ 656d BGB).
Für Grundstücke, Mehrfamilienhäuser und gewerbliche Objekte gelten die §§ 656a bis 656d BGB nicht. Diese Vorschriften betreffen nur den Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern.
Rechenbeispiele in Euro stehen unter Maklerprovision in Witten.
7. Wann die Courtage fällig wird
Die Courtage wird nach dem Notartermin fällig, also nachdem der Kaufvertrag beurkundet worden ist.
Einen Vorschuss verlangen wir nicht.
Du erhältst eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer.
8. Courtage bei der Vermietung
Bei der Vermietung von Wohnraum gilt das Bestellerprinzip: Zahlen muss, wer uns beauftragt hat. Vom Wohnungssuchenden dürfen wir ein Entgelt nur verlangen, wenn wir ausschließlich wegen seines Auftrags beim Vermieter angefragt haben (§ 2 Absatz 1a Wohnungsvermittlungsgesetz).
Unsere Vermietungscourtage zahlt der Vermieter. Die Courtage beträgt zwei Kaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, mindestens jedoch 1.000 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Auch hier gilt: Die Courtage entsteht nur, wenn infolge unserer Vermittlung oder unseres Nachweises ein Mietvertrag zustande kommt.
Für Wohnräume, deren Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Vermieter wir selbst sind, steht uns kein Vermittlungsentgelt zu (§ 2 Absatz 2 Wohnungsvermittlungsgesetz). Vorschüsse dürfen wir bei der Vermittlung von Wohnraum weder fordern noch vereinbaren noch annehmen (§ 2 Absatz 4 Wohnungsvermittlungsgesetz).
Wie die Vermietung abläuft, steht unter Wohnung vermieten in Witten.
9. Vorfinanzierung und Auslagen
Die Vermarktung wird vorfinanziert. Du schießt nichts vor.
Wird nicht verkauft, entsteht kein Courtageanspruch.
Ersatz für Auslagen schuldest du nur, wenn das im Maklerauftrag ausdrücklich vereinbart ist. Dann steht es dort, bevor du unterschreibst. Ist dort nichts vereinbart, entsteht auch keine Auslagenforderung.
Eine Reservierungsgebühr sehen diese Bedingungen nicht vor.
Diese Bedingungen nehmen die Leistungsgarantie nicht zurück.
10. Wenn wir für beide Seiten tätig werden
Wir dürfen für beide Seiten tätig werden, also zugleich für Verkäufer und Käufer oder für Vermieter und Mieter. Wir legen das offen, sobald es der Fall ist.
Auf Verlangen geben wir dir Auskunft über den Maklervertrag mit der Gegenseite und legen ihn dir vor.
Werden wir dem Inhalt des Vertrags zuwider auch für die andere Seite tätig, verlieren wir den Anspruch auf Courtage und auf Ersatz von Aufwendungen (§ 654 BGB).
11. Angaben zu den Objekten und deine Unterlagen
Die Angaben zu einem Objekt stammen vom Eigentümer oder von Dritten, etwa aus Grundbuchauszügen, Energieausweisen oder Verwalterunterlagen. Wir geben sie an dich weiter. Diese Angaben ersetzen keine eigene Prüfung und keine Besichtigung.
Wenn du feststellst, dass eine Angabe nicht stimmt, sag uns bitte Bescheid. Wir gehen dem nach.
Exposés, Objektnachweise und Unterlagen, die wir dir überlassen, sind für dich bestimmt. Bitte gib sie nicht ohne unsere Zustimmung an Dritte weiter. Verstößt du dagegen, gelten die gesetzlichen Regelungen. Eine Vertragsstrafe und einen pauschalierten Schadensersatz sehen diese Bedingungen nicht vor.
12. Laufzeit und Ende des Auftrags
Ob wir einen einfachen Maklerauftrag oder einen Alleinauftrag schließen und wie lange er läuft, steht im Maklerauftrag.
Diese Bedingungen verlängern einen Auftrag nicht automatisch.
Einen einfachen Maklerauftrag können beide Seiten jederzeit beenden. Bei einem Alleinauftrag richtet sich das nach dem Maklerauftrag. Das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt in jedem Fall bestehen.
Ein Courtageanspruch, der bis zum Ende des Auftrags bereits entstanden ist, bleibt bestehen.
13. Widerrufsrecht für Verbraucher
Als Verbraucher hast du ein Widerrufsrecht. Es gilt, wenn der Maklervertrag im Fernabsatz zustande gekommen ist oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen wurde. Du kannst ihn dann binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Für den Widerruf selbst berechnen wir dir nichts. Es gibt einen Fall, in dem trotzdem etwas zu zahlen ist. Er tritt ein, wenn du ausdrücklich verlangt hast, dass wir vor Ablauf der Frist mit der Arbeit beginnen, und du danach widerrufst. Dann ist für das bis dahin Geleistete ein anteiliger Betrag zu zahlen. Verlangst du den vorzeitigen Beginn nicht, entsteht auch kein solcher Betrag.
Die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung, der Fristbeginn und das Muster-Widerrufsformular stehen auf der Seite Widerrufsbelehrung. Bei Abweichungen geht die dortige Belehrung diesen Bedingungen vor.
14. Haftung
Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt. Ebenso haften wir unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung du vertrauen darfst. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine Haftung, die das Gesetz zwingend vorschreibt, bleibt unberührt.
Diese Regelung gilt auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für alle, die wir zur Erfüllung des Vertrags einsetzen.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Bist du Verbraucher, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates unberührt, in dem du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast.
Bist du Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Essen der Gerichtsstand. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
16. Verbraucherstreitbeilegung
Die frühere Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Kommission wurde von dieser eingestellt. Deshalb ist hier kein Link mehr darauf zu finden.
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (§ 36 VSBG) teilzunehmen.
17. Wenn eine Bestimmung unwirksam ist
Ist eine dieser Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).
18. Datenschutz
Wie wir mit personenbezogenen Daten umgehen, steht in unserer Datenschutzerklärung.